Hilfe bei Nachlassinsolvenz
Haben Sie Schulden aus einer Erbschaft, einem Nachlass? Oder war der Verstorbene in einer laufenden Insolvenz und Sie haben auf einmal das Problem mit den Gläubigern des Verstorbenen?
Dann sollten Sie sich schnell bei uns informieren, wie Sie diese Schulden wieder los werden.
Sie erhalten im Normalfall innerhalb von 5 Werktagen einen Beratungstermin bei mir.

Jürgen Will berät auch Sie sofort und persönlich, in der Zeit: Mo-Do. 9:00 - 17:30 + Fr. 9:00 - 15:00 Uhr
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Büro Leichlingen (Rhld.): 021758849800 (Störung) Rheinisch-Bergischer Kreis
Bitte Hotline Telefon 028527030352 anrufen
oder
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(sollte der AB angehen, berate ich gerade einen anderen Kunden, bitte Rufnummer und Name hinterlassen und ich rufe zurück - versprochen -)
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Wichtig bei einer Nachlassinsolvenz ist, dass nicht Sie in die Insolvenz gehen, sondern der Verstorbene (Nachlasser).
Bitte beachten Sie aber auch, dass als Masse alles angesehen wird, was der Verstorbene (Nachlasser) als Erbe hinterlässt.
Was das im Detail bedeutet sollten wir persönlich besprechen.
Wichtig ist auch eine zeitnahe Reaktion von Ihnen, sonst kann Ihnen durch Fristversäumnis die Schulden des Erblassers angelastet werden. Wie Sie sehen, auch bei einer Nachlassinsolvenz, wie bei den anderen Formen einer Insolvenz, sind viele fachliche Dinge zu beachten und daher ist es am besten, Sie sprechen mit uns als Ihre Fachberatung in Sachen Nachlassinsolvenz.
Rufen Sie kostenlos an und vereinbaren Sie einen Termin zur Nachlassinsolvenz Beratung:
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